AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Folierungen, Beschriftungen und Folienentfernungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der

MK-Carstyle
Einzelunternehmen
Bernhardtstalgasse 40
1100 Wien
ATU75440989
info@mk-carstyle.com
+4367762825665

– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt.

1.2. Die AGB gelten insbesondere für Fahrzeugfolierungen, Teilfolierungen, Lackschutzfolierungen, Scheibenfolierungen, Beschriftungen, Werbebeklebungen, Dekorfolierungen, Folienentfernungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.4. Bei Verbrauchergeschäften gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts nicht entgegenstehen.


2. Vertragsschluss

2.1. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden oder durch eine sonstige ausdrückliche Auftragserteilung zustande.

2.2. Kostenvoranschläge und Angebote des Auftragnehmers gelten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für [z. B. 14 Tage].

2.3. Angaben zu Farben, Materialien, Oberflächen, Mustern und Gestaltungsvorschlägen dienen der Beschreibung der gewünschten Leistung. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.

2.4. Bei Sonderanfertigungen, individuell produzierten Folien, speziell bestellten Materialien oder individuell angefertigten Designs kann eine Anzahlung verlangt werden.

2.5. Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss können zu zusätzlichen Kosten und einer Verlängerung der vereinbarten Bearbeitungszeit führen.


3. Leistungsumfang

3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung.

3.2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht vom Auftrag umfasst und werden gesondert verrechnet.

3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung geeignete Materialien, Werkzeuge und Verarbeitungstechniken einzusetzen.

3.4. Bei Fahrzeugfolierungen kann eine vollständige Demontage von Fahrzeugteilen nicht automatisch vorausgesetzt werden. Soweit für eine fachgerechte Verarbeitung die Demontage von Teilen erforderlich ist, wird diese nur durchgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder für die vereinbarte Leistung erforderlich und zumutbar ist.


4. Zustand des Fahrzeuges bzw. des zu bearbeitenden Gegenstandes

4.1. Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Vorschäden, Reparaturen, Nachlackierungen, Roststellen, Lackablösungen, Steinschläge, Kratzer, Dellen, Kunststoffschäden, Beschädigungen oder sonstige Besonderheiten zu informieren.

4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine Zustandskontrolle sowie eine fotografische Dokumentation des Fahrzeuges bzw. Gegenstandes durchzuführen.

4.3. Eine Folierung stellt keine Reparatur oder Sanierung des Untergrundes dar.

4.4. Bei bereits beschädigtem, schlecht haftendem, verwittertem, nachlackiertem oder anderweitig problematischem Untergrund kann die Haftung der Folie eingeschränkt sein.

4.5. Insbesondere bei nachlackierten Fahrzeugteilen, nicht fachgerecht reparierten Lackflächen oder beschädigten Lackoberflächen kann es beim späteren Entfernen der Folie zu Lackablösungen oder Veränderungen kommen.

4.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Veränderungen, deren Ursache bereits im Zustand des Fahrzeuges bzw. des Untergrundes vor Beginn der Arbeiten lag, soweit den Auftragnehmer daran kein Verschulden trifft.


5. Vorbereitung des Fahrzeuges

5.1. Das Fahrzeug ist vom Kunden grundsätzlich in einem sauberen und für die vereinbarte Bearbeitung geeigneten Zustand zu übergeben.

5.2. Starke Verschmutzungen, Bitumen, Baumharz, Wachs, Versiegelungen, Aufkleberreste oder sonstige Verunreinigungen können einen zusätzlichen Reinigungs- bzw. Vorbereitungsaufwand verursachen.

5.3. Dieser zusätzliche Aufwand wird nach vorheriger Information des Kunden bzw. entsprechend der vereinbarten Preisgestaltung gesondert verrechnet.

5.4. Der Kunde hat persönliche Gegenstände und Wertgegenstände vor Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.


6. Folien, Farben und optische Abweichungen

6.1. Bei Folien können aufgrund von Materialbeschaffenheit, Produktionschargen, Beleuchtung und Darstellung am Bildschirm geringfügige Abweichungen zwischen Muster, Bildschirmdarstellung und tatsächlich verarbeitetem Material auftreten.

6.2. Bei Sonderfarben, Metallic-, Matt-, Satin-, Struktur- oder Effektfolien können je nach Betrachtungswinkel und Lichtverhältnissen unterschiedliche optische Wirkungen entstehen.

6.3. Eine bestimmte Optik gilt nur dann als geschuldet, wenn diese ausdrücklich und eindeutig vereinbart wurde.

6.4. Bei einer Teilfolierung kann es aufgrund von Alter, Sonneneinstrahlung und Witterung zu Farbunterschieden zwischen folierten und nicht folierten Fahrzeugteilen kommen.


7. Haltbarkeit der Folierung

7.1. Die Lebensdauer einer Folierung hängt unter anderem von Folienart, Untergrund, Sonneneinstrahlung, Witterung, Nutzung, Pflege, Waschverfahren und mechanischer Beanspruchung ab.

7.2. Angegebene Haltbarkeitszeiten des Folienherstellers stellen grundsätzlich keine Garantie des Auftragnehmers für eine bestimmte tatsächliche Lebensdauer dar.

7.3. Eine bestimmte Mindesthaltbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich als Garantie vereinbart wurde.

7.4. Eine vorzeitige Ablösung oder Beschädigung infolge unsachgemäßer Reinigung, Hochdruckreinigung, mechanischer Einwirkung, Unfallschäden, Steinschlag, Fremdeinwirkung oder mangelhafter Untergrundbeschaffenheit stellt grundsätzlich keinen vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel dar.


8. Pflege und Verhalten nach der Folierung

8.1. Der Kunde erhält, soweit erforderlich, Pflegehinweise für die Folierung.

8.2. Die Folierung ist entsprechend den empfohlenen Pflegehinweisen zu behandeln.

8.3. Insbesondere können aggressive Reinigungsmittel, Lösungsmittel, ungeeignete Polituren, Bürstenwaschanlagen, zu hoher Wasserdruck oder eine unsachgemäße Anwendung von Hochdruckreinigern die Folie beschädigen.

8.4. Schäden, die aufgrund einer Nichtbeachtung der Pflegehinweise entstehen, fallen nicht unter die gesetzliche Gewährleistung, soweit kein bereits bei Übergabe vorhandener Mangel vorliegt.


9. Fahrzeugübergabe und Abholung

9.1. Der Kunde wird über die voraussichtliche Fertigstellung informiert.

9.2. Fertigstellungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, unverbindliche Richtwerte.

9.3. Verzögerungen aufgrund von Lieferproblemen, Materialengpässen, unerwarteten Schäden am Fahrzeug, zusätzlichem Arbeitsaufwand oder Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers berechtigen nicht automatisch zu Schadenersatzansprüchen oder Vertragsrücktritt.

9.4. Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug vom Kunden innerhalb von [z. B. 3 Werktagen] abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.5. Für eine vom Kunden zu vertretende verspätete Abholung können nach vorheriger Information angemessene Verwahr- bzw. Standkosten verrechnet werden.


10. Preise und Zahlung

10.1. Es gelten die im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.

10.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen bei Übergabe bzw. Abholung des Fahrzeuges ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.3. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.

10.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

10.5. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und sonstige Kosten.

10.6. Aufrechnungen des Kunden sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Aufrechnungsrechte unberührt.


11. Stornierung und Terminabsage

11.1. Vereinbarte Termine sind vom Kunden möglichst frühzeitig abzusagen.

11.2. Bei individuell produzierten Materialien oder bereits bestellten Sondermaterialien können dem Kunden die tatsächlich angefallenen und nicht anderweitig verwertbaren Kosten verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.3. Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte unberührt.

11.4. Wird eine individuell angefertigte Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist begonnen, gelten die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und Informationspflichten.


12. Gewährleistung

12.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

12.2. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

12.3. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere dann vor, wenn die vereinbarte Leistung bei Übergabe nicht die vertraglich geschuldete Beschaffenheit aufweist.

12.4. Natürliche oder materialbedingte Eigenschaften der verwendeten Folie stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb der üblichen bzw. vom Hersteller angegebenen Eigenschaften liegen.

12.5. Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines berechtigten Mangels zunächst berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Verbesserung bzw. Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.6. Bei Verbrauchergeschäften gelten ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Regelungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes und sonstigen anwendbaren Verbraucherschutzrechts.


13. Haftung

13.1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.2. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie nicht für Fälle, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

13.3. Für Schäden, die auf vom Kunden bereitgestellte Informationen, Materialien, Vorschäden oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

13.4. Für Gegenstände, Wertgegenstände oder persönliche Sachen, die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt, wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

13.5. Für Schäden, die nach ordnungsgemäßer Übergabe durch den Kunden oder Dritte verursacht werden, besteht keine Haftung des Auftragnehmers.


14. Beschriftungen, Logos und bereitgestellte Dateien

14.1. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Logos, Bilder, Schriftzüge, Grafiken und sonstigen Inhalte berechtigt ist.

14.2. Der Kunde hält den Auftragnehmer hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter schad- und klaglos, soweit der Auftragnehmer den betreffenden Rechtsverstoß nicht selbst zu vertreten hat.

14.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung eines Auftrages abzulehnen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte bestehen.


15. Fotos und Dokumentation

15.1. Der Auftragnehmer darf den Zustand des Fahrzeuges vor, während und nach der Durchführung der Arbeiten zu Dokumentationszwecken fotografieren.

15.2. Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbe- oder Marketingzwecken erfolgt nur mit entsprechender Zustimmung des Kunden, sofern darauf das Fahrzeug bzw. Kennzeichen oder sonstige personenbezogene Informationen erkennbar sind.


16. Eigentum und Zurückbehaltungsrecht

16.1. Soweit gesetzlich zulässig, bleibt das Recht des Auftragnehmers auf Zurückbehaltung des bearbeiteten Gegenstandes bei offenen fälligen Forderungen unberührt.

16.2. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Verbraucherschutzbestimmungen, bleiben unberührt.


17. Datenschutz

17.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

17.2. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1. Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

18.2. Für Verbraucherverträge gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Eine für Verbraucher nachteilige Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.

18.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und – soweit gesetzlich zulässig – des UN-Kaufrechts.


19. Salvatorische Klausel

19.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

19.2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.


20. Einbeziehung der AGB

20.1. Diese AGB werden nur dann Bestandteil des jeweiligen Vertrages, wenn der Kunde vor bzw. bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf deren Geltung hingewiesen wurde und – soweit erforderlich – die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und ihnen zuzustimmen.

20.2. Bei Verbrauchergeschäften wird insbesondere darauf geachtet, dass die AGB dem Kunden vor Vertragsabschluss in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.

Wien, 23.08.2026

MK-Carstyle

Geschäftsführung/Inhaber: Krankl Markus